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Universität für industrielle
und künstlerische Gestaltung Linz

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4010 Linz
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// Atypische Beschäftigungsformen
Atypisch sind im Sinne einer Negativdefi nition zuerst einmal all jene Arbeitsverhältnisse, die vom (männlich defi nierten) Normalarbeitsverhältnis abweichen. Diese Abweichung kann aufgrund verschiedener Merkmale festgemacht werden, etwa hinsichtlich zeitlicher, örtlicher oder personeller Merkmale, hinsichtlich der Löhne und Gehälter oder auch der Ungebundenheit. Bei einer sehr weitgehenden Auffassung dieser Typenmerkmale würden auch besondere Abweichungen im Rahmen von Vollzeitbeschäftigungs- verhältnissen miteinbezogen. Als atypisches zeitliches Merkmal könnten etwa ständige Nacht- und Schichtarbeit oder Wochenendarbeit gelten, als atypisches örtliches Merkmal der Außendienst, die Heimarbeit oder grenzüberschreitende Arbeiten und hinsichtlich persönlicher Merkmale könnte das Vorhandensein von Mehrfachbeschäftigung (Multijobs) oder Job Sharing als atypisch angesehen werden. In Verbindung mit der Entlohnung müssten Natural- und Leistungslohnverhältnisse als atypisch gekennzeichnet werden, bei Betrachtung der Ungebundenheit würden leitende Angestellte aber auch freiberufl ich tätige Personen als atypisch Beschäftigte gelten. In der sozialwissenschaftlichen Forschung werden allerdings im Normalfall unter atypischer Beschäftigung eine Reihe verschiedener Beschäftigungsformen subsumiert, die einen engeren Bereich von Arbeitsverhältnissen betreffen: Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit, Arbeit auf Abruf, Telearbeit, scheinselbständige Erwerbsarbeit. Hierdurch wird insbesondere hinsichtlich des zeitlichen bzw. arbeitsrechtlichen Merkmals der dauerhaften Vollzeitbeschäftigung beim Normalarbeitsverhältnis abgegrenzt. Rosenbaum (1991) sieht dies bereits Anfang der 1990er-Jahre als problematisch an, insbesondere die Einbeziehung jeglicher Teilzeitarbeitsverhältnisse, da die arbeitsrechtliche Form des Vertragsverhältnisses kein verlässlicher Indikator für die reale soziale Lage der Beschäftigten sei: „[...] viele der als arbeitsrechtlich unproblematisch angesehen Arbeitsverhältnisse sind tatsächlich prekär, ungesichert, und viele der ‚unnormalen‘ Arbeitsverhältnisse sind dies tatsächlich nicht in dem Maße, wie dies mit Blick auf die arbeitsrechtliche Form angenommen werden muss.” (Rosenbaum 1991, S. 3)
GLOSSAR
// Arbeit auf Abruf
// Atypische Beschäftigungsformen
// Befristete Arbeitsverhältnisse
// Employability Employability
// Flexibilisierung
// Gender
// Geringfügige Beschäftigung
// Gouvernementalität
// Immaterielle Arbeit
// Leiharbeit
// Normalarbeitsverhältnis
// Prekariat
// Prekarisierung
// Projekt
// San Precario
// Scheinselbständige Erwerbsarbeit
// Teilzeitbeschäftigung
// Telearbeit
// Transdisziplinarität
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