Flexible@Art Abschlussveranstaltung

20. September 2007 / 16:00 Uhr, Ort: quitch.

16:00 - 17:30

Input und Diskussion mit Gerald Raunig zu Prekarisierung, Transversalität und Transdisziplinarität.
Moderation: Andre Zogholy

ab 18:00

Büfett, Videoscreenings und -analysen

anschließend Diskussion zu den Themenfeldern: Medien, Prekarisierung und Transdisziplinarität

Abschluss: dj set von washer www.washermusicstuff.net

GERALD RAUNIG:
Philosoph und Kunsttheoretiker, lebt in Wien; arbeitet am eipcp (European Institute for Progressive Cultural Policies); Universitätsdozent am Institut für Philosophie der Universität Klagenfurt/A; (Mit-)Herausgeber der Buchreihen "republicart. Kunst und Öffentlichkeit" und "es kommt darauf an. Texte zur Theorie der politischen Praxis" im Wiener Verlag Turia+Kant; Redaktionsmitglied des multilingualen Webjournals transversal transversal.eipcp.net und der Zeitschrift für radikaldemokratische Kulturpolitik Kulturrisse (www.igkultur.at/kulturrisse); zahlreiche Vorträge und Publikationen in den Bereichen zeitgenössischer Philosophie, Kunsttheorie, politischer Ästhetik und Kulturpolitik.
Neueste Buchveröffentlichungen: Kunst und Revolution. Künstlerischer Aktivismus im langen 20. Jahrhundert, Wien: Turia+Kant 2005 / Art and Revolution. Transversal Activism, Monsters, and Machines, Los Angeles: Semiotext(e) 2007, im Erscheinen; PUBLICUM. Theorien der Öffentlichkeit, Wien: Turia+Kant 2005 (hg. gemeinsam mit Ulf Wuggenig); Kritik der Kreativität, Wien: Turia+Kant 2007 (hg. gemeinsam mit Ulf Wuggenig).
// Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung liegt grundsätzlich dann vor, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit unter jener eines Normalarbeitsverhältnisses liegt. Im 1992 beschlossenen arbeitsrechtlichen Begleitgesetz wird Teilzeitarbeit dann angenommen, wenn „[...] die vereinbarte Wochenarbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit oder eine durch Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte kürzere Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschreitet.” (Arbeitsrechtliches Begleitgesetz 1992, BGBl. Nr. 833/1992, § 19c Abs. 1) In der empirisch-statistischen Erfassung wird auf eine bestimmte Anzahl von Wochenarbeitsstunden abgestellt, je nach verwendetem Erfassungskonzept. Bei beiden in Österreich verwendeten Konzepten, dem Lebensunterhaltskonzept (LUK) und dem seit 1994 international üblichen Labour-Force-Konzept (LFK) gilt als Teilzeitbeschäftigung ein wöchentliches Arbeitsausmaß von höchstens 35 Stunden. Beim LUK werden allerdings nur jene Personen erfasst, die eine Normalarbeitszeit von mindestens 12 Stunden in der Woche angeben, wohingegen beim LFK alle Personen mit bereits einer geleisteten Stunde in der Referenzwoche der Erhebung als erwerbstätig gelten und somit erfasst werden.
GLOSSAR
// Arbeit auf Abruf
// Atypische Beschäftigungsformen
// Befristete Arbeitsverhältnisse
// Employability Employability
// Flexibilisierung
// Gender
// Geringfügige Beschäftigung
// Gouvernementalität
// Immaterielle Arbeit
// Leiharbeit
// Normalarbeitsverhältnis
// Prekariat
// Prekarisierung
// Projekt
// San Precario
// Scheinselbständige Erwerbsarbeit
// Teilzeitbeschäftigung
// Telearbeit
// Transdisziplinarität
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